Definition: Beschwerdegegenstand
1. Februar 2026
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Was sind taugliche Beschwerdegegenstände im Rahmen der Verfassungsbeschwerde (Art. 94 Abs. 1 Nr. 4a GG, § 90 Abs. 1 BVerfGG)?
Tauglicher Beschwerdegegenstand sind alle Akte öffentlicher Gewalt (Art. 94 Abs. 1 Nr. 4a GG, § 90 Abs. 1 BVerfGG).
Akte der öffentlichen Gewalt sind dabei alle nach außen rechtlich wirksamen Maßnahmen der staatlichen, an das GG gebundenen Hoheitsgewalt. Zur öffentlichen Gewalt gehören alle Organe der deutschen vollziehenden, gesetzgebenden und rechtsprechenden Gewalt.
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