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Definition: Primärpflicht (vor § 241 BGB)
22. Mai 2026
7 Kommentare
Was versteht man unter der „Primärpflicht“?
Die Primärpflicht ist die unmittelbar aus dem Schuldverhältnis kraft Vertrag oder Gesetz folgende Leistungspflicht oder Schutzpflicht.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Floo
10.1.2026, 12:54:26
Sofern ich es richtig verstehe, geht es in dieser Aufgabe um die Abgrenzung der Primärpflicht zur Sekundärpflicht wobei sich letztgenannte aus der Verletzung von erstganannten Pflichten ergeben. Insofern wird mir nicht klar, wieso die Auswertung der Frage es als falsch ansieht, wenn ich die
Nebenleistungspflichtenden Primärpflichten zuordne. Schließlich führt die Verletzung von
Nebenleistungspflichtenebenso wie die Verletzung von
Hauptleistungspflichtenund
Schutzpflichtenzur Entstehung von Sekundärpflichten, wonach die
Nebenleistungspflichtenzumindest hinsichtlich dieser Abgrenzung m.A.n. zu den Primärpflichten gezählt werden müssten. Vielleicht mag mich hier mal jemand aufklären.
Foxxy
10.1.2026, 12:54:54
Primärpflicht ist die unmittelbar aus Vertrag oder Gesetz entstehende Pflicht zur Leistung oder zur Rücksichtnahme/Schutz
(§ 241 Abs. 2 BGB).
Nebenleistungspflichten, die von Anfang an geschuldet sind (z.B. Mitwirkungs- oder Abnahmepflichten), gehören daher zu den Primärpflichten. Sekundärpflichten entstehen erst bei Störung, etwa Schadensersatz und die Gewähr
leistungsrechtedes besonderen Schuldrechts (Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt). Dass die Verletzung einer
NebenleistungspflichtSekundärpflichten auslöst, bestätigt nur ihre Einordnung als Primärpflicht; maßgeblich ist der Entstehungszeitpunkt. Warum deine Antwort als falsch gewertet wurde, kann ich ohne Einsicht nicht sicher sagen; häufig wird „Nebenpflichten“ missverständlich für sekundäre
Leistungspflichtenwie die Nacherfüllung verwendet.
Tim Gottschalk
10.4.2026, 13:57:33
Hallo @[Floo](59356), ich kann mich Foxxy hier nur anschließen. Liebe Grüße Tim Gottschalk - für das Jurafuchs-Team
Nele29
10.4.2026, 12:05:58
Ich habe den Begriff "
Primärleistungspflichten" im Kopf, aber der macht dann nicht so viel Sinn, wenn Primärpflichten immer
Leistungspflichtensind. Das heißt es gibt nicht etwa Primär
schutzpflichteno.Ä.?
Foxxy
10.4.2026, 12:06:32
Nein. Primärpflichten sind alle Pflichten, die unmittelbar aus dem Schuldverhältnis kraft Vertrag oder Gesetz entstehen: sowohl
Leistungspflichten(§ 241 Abs. 1 BGB) als auch
Schutzpflichten(§ 241 Abs. 2 BGB)
. Sekundärpflichten entstehen erst bei
Pflichtverletzung(z.B. Schadensersatz, Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt). „
Primärleistungspflichten“ meint nur den Teil der Primärpflichten, der auf Erbringung der geschuldeten Leistung gerichtet ist; daneben gibt es primäre
Schutzpflichten. Nicht mit Haupt-/
Nebenleistungspflichtenverwechseln: beide können primär sein.
Nele29
10.4.2026, 12:08:50
Ahh stimmt, ich habe die Definition in der Aufgabe falsch gelesen...
Tim Gottschalk
10.4.2026, 14:05:53
Hallo Anonym, Foxxys Antwort ist etwas verwirrend, da sie erst die Frage verneint, aber in der Erklärung dann doch herausstellt, dass es primäre
Schutzpflichtengibt. Letzteres ist auch richtig. Primärpflichten sind daher nicht immer
Leistungspflichten. Liebe Grüße Tim Gottschalk - für das Jurafuchs-Team
