Öffentliches Recht
Staatsorganisations-Recht
Wahlen und Wahlrechtsgrundsätze
Geheimheit der Wahl (Art. 38 Abs. 1 S. 1 GG)
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Definition: Geheimheit der Wahl (Art. 38 Abs. 1 S. 1 GG)
2. April 2026
4 Kommentare
Was bedeutet der Grundsatz der Geheimheit der Wahl (Art. 38 Abs. 1 S. 1 GG)?
Die Geheimheit der Wahl bedeutet, dass auf niemanden Druck ausgeübt werden darf, die Stimme zu offenbaren oder eine Tendenz erkennen zu lassen. Der Wahlgrundsatz der Geheimheit der Wahl bezieht sich sowohl auf den Wahlvorgang, also die Stimmabgabe, als auch auf die individuelle Wahlvorbereitung.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
okalinkk
18.2.2026, 20:47:05
was ist mit wahlvorbereitung im Kontext der geheimen Wahl gemeint?
okalinkk
18.2.2026, 20:47:10
@[Foxxy](180364)
Foxxy
18.2.2026, 20:47:27
Mit Wahlvorbereitung ist deine individuelle Willensbildung und Entscheidung vor der Stimmabgabe gemeint, nicht die behördliche Organisation. Die
Geheimheit der Wahlschützt auch diese Phase: Niemand darf dich zur Offenbarung deiner beabsichtigten Wahl drängen oder eine Tendenz sichtbar machen; es darf keine Nachweispflichten, Abfragen oder Beobachtung geben, und der Staat muss organisatorisch eine unbeobachtete Vorbereitung und Stimmabgabe sicherstellen (z.B. Wahlkabine, bei Briefwahl geeignete Umschläge).
Foxxy
18.2.2026, 20:47:40
Die
Geheimheit der Wahlschützt vor jeder erzwungenen Offenlegung der Stimmabgabe oder einer Tendenz und gilt nicht nur für den Wahlakt, sondern auch für die Wahlvorbereitung. Damit gemeint sind deine persönliche Willensbildung und praktischen Vorkehrungen vor der Stimmabgabe (Infos einholen und abwägen, Notizen/Merkzettel/Schablonen, Musterstimmzettel, Briefwahlvorbereitung zu Hause). Der Staat darf nicht verlangen, dass du diese Schritte oder eine Tendenz offenlegst, und muss den Ablauf so gestalten, dass daraus keine Rückschlüsse möglich sind (Wahlkabine, verdeckter, nicht individualisierter Stimmzettel); freiwillige Selbstoffenbarung ist aber zulässig.
