Öffentliches Recht
Grundrechte
Telekommunikationsgeheimnis (Art. 10 Abs. 1 GG)
Briefgeheimnis (Art. 10 GG)
Definition: Briefgeheimnis (Art. 10 GG)
25. Januar 2026
1 Kommentar
4,8 ★ (4.154 mal geöffnet in Jurafuchs)
Was schützt das Briefgeheimnis aus Art. 10 GG?
Das Briefgeheimnis schützt den Bürger vor unberechtigten Zugriffen der öffentlichen Gewalt auf jede schriftliche Fixierung von Informationen zum Zwecke der Kommunikation zwischen Einzelpersonen.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
cSchmitt
15.8.2025, 10:48:06
In anderen Definitionen (z.B. Art. 2 Abs. 2 GG), in denen der zeitliche Geltungsbereich eine gewisse Rolle spielt, habt Ihr diesen mit in die Definition aufgenommen. Ich denke, auch die Definition des Briefgeheimnisses könnte von diesem Zusatz profitieren, um in Erinnerung zu rufen, dass sie „von Aufgabe der Sendung bis zur Abgabe beim Empfänger“ gilt.
