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Definition: Briefgeheimnis (Art. 10 GG)
Definition
Was schützt das Briefgeheimnis aus Art. 10 GG?
Das Briefgeheimnis schützt den Bürger vor unberechtigten Zugriffen der öffentlichen Gewalt auf jede schriftliche Fixierung von Informationen zum Zwecke der Kommunikation zwischen Einzelpersonen.
Fundstellen
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