Öffentliches Recht
Grundrechte
Telekommunikationsgeheimnis (Art. 10 Abs. 1 GG)
Definition Schutzbereich Briefgeheimnis
Definition: Definition Schutzbereich Briefgeheimnis
Was schützt das Briefgeheimnis aus Art. 10 GG?
Das Briefgeheimnis schützt den Bürger vor unberechtigten Zugriffen der öffentlichen Gewalt auf jede schriftliche Fixierung von Information zum Zwecke der Kommunikation zwischen Einzelpersonen.
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