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Definition: Verletzung spezifischen Verfassungsrechts bei Anwendung des einfachen Rechts (Art. 94 Abs. 1 Nr. 4a, § 90 BVerfGG)

13. Juni 2026

Definition

Wann liegt eine Verletzung von spezifischen Verfassungsrecht durch die Anwendung einfachen Rechts durch ein Fachgericht vor (Art. 94 Abs. 1 Nr. 4a GG)?

Eine Verletzung von spezifischem Verfassungsrecht liegt erst vor, wenn ein Fachgericht die Bedeutung und/oder Tragweite eines Grundrechts grundlegend verkennt.

Dieser Definition liegt die Heck’sche Formel zugrunde. Danach gilt: Sachverhaltsfeststellung und Anwendung des einfachen Rechts sind allein Sache der Fachgerichte. Das BVerfG greift nur bei einer Verletzung von spezifischem Verfassungsrecht ein. Einfache Rechtsanwendungsfehler fallen erst in die Zuständigkeit des BVerfG, wenn ein Gericht z.B. den Schutzbereich eines Grundrechts zu eng fasst, dessen Ausstrahlungswirkung bei der Abwägung ignoriert oder das einfache Gesetz völlig willkürlich (Art. 3 Abs. 1 GG) anwendet.

Fundstellen

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