Definition: Unterlassungsdelikt (vor § 13 StGB)
19. Juli 2025
3 Kommentare
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Was versteht man unter einem „Unterlassungsdelikt“?
Ein Unterlassungsdelikt ist eine Straftat, bei der der Täter die ihm mögliche Verhinderung einer Tatbestandsverwirklichung zurechenbar unterlässt.
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