Definition: Unterlassungsdelikt (vor § 13 StGB)
Was versteht man unter einem „Unterlassungsdelikt“?
Ein Unterlassungsdelikt ist eine Straftat, bei der der Täter die ihm mögliche Verhinderung einer Tatbestandsverwirklichung zurechenbar unterlässt.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Justin
25.6.2024, 17:38:13
Gerne mehr aufgaben in denen man Antworten/Lösungen von der AI bekommt. Vor allem bei aufgaben indenen man ein kleinen teil vom Fall lösen kann und der Bot das dann korrigiert wäre hilfreich. Ich lerne beim schreiben besser als wenn man nur multiple choice aufgaben lösen muss