Strafrecht

Strafrecht Allgemeiner Teil

Unterlassen

Unterlassungsdelikt (vor § 13 StGB)

Definition: Unterlassungsdelikt (vor § 13 StGB)

21. November 2024

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Was versteht man unter einem „Unterlassungsdelikt“?

Ein Unterlassungsdelikt ist eine Straftat, bei der der Täter die ihm mögliche Verhinderung einer Tatbestandsverwirklichung zurechenbar unterlässt.

Die Unterlassungsdelikte werden ihrerseits in echte und unechte Unterlassungsdelikte unterteilt: Echte Unterlassungsdelikte sind Straftaten, bei denen (bereits) das vom Deliktstatbestand umschriebene Verhalten ein bestimmtes Unterlassen ist. Unechte Unterlassungsdelikte sind Straftaten, bei denen der Täter die Verwirklichung eines Tatbestands nicht verhindert, obgleich er iSv § 13 Abs. 1 eine entsprechende Sonderpflicht hat.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

JUS

Justin

25.6.2024, 17:38:13

Gerne mehr aufgaben in denen man Antworten/Lösungen von der AI bekommt. Vor allem bei aufgaben indenen man ein kleinen teil vom Fall lösen kann und der Bot das dann korrigiert wäre hilfreich. Ich lerne beim schreiben besser als wenn man nur multiple choice aufgaben lösen muss


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