Hey,
ich habe einen kleinen Fehler bei der KI entdeckt bzgl. der Einrede. Mir ist bewusst, dass sie gar nicht notwendiger Teil der Definition "Verjährung" ist, allerdings korrigiert die KI hier und unterstellt eine automatische Wirkung der Verjährung.
Meine (zurecht unzureichende) Definition: "Der Ausschluss der
Durchsetzbarkeit eines
Anspruchs aufgrund von Fristablauf. Die Verjährung ist eine Einrede und muss erhoben werden."
Die Antwort der KI (die letzten beiden Sätze sind hier relevant):
"Leider nein! Die Definition des Begriffs "Verjährung" im vorgegebenen Text beschreibt sie als "dauerhaften Ausschluss der
Durchsetzbarkeit eines
Anspruchs infolge Zeitablaufs." Der Text, der bewertet werden soll, beschreibt die Verjährung als "Ausschluss der
Durchsetzbarkeit eines
Anspruchs aufgrund von Fristablauf" und erwähnt, dass die Verjährung eine Einrede ist, die erhoben werden muss. Der Unterschied liegt darin, dass der vorgegebene Text den Ausschluss als "dauerhaft" beschreibt, während der zu bewertende Text diesen Aspekt nicht erwähnt. Zudem wird im bewerteten Text darauf hingewiesen, dass die Verjährung als Einrede erhoben werden muss, was impliziert, dass der Ausschluss nicht automatisch erfolgt, sondern aktiv geltend gemacht werden muss. Dies steht im Gegensatz zur Idee eines "dauerhaften Ausschlusses" im Sinne der Definition, die eine automatische Wirkung nahelegt."