Öffentliches Recht

Verwaltungsrecht Allgemeiner Teil

Ermessen und Verhältnismäßigkeit

Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (vor Art. 20 Abs. 3 GG)

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Definition: Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (vor Art. 20 Abs. 3 GG)

15. Mai 2026

3 Kommentare


Was versteht man unter dem „Verhältnismäßigkeitsgrundsatz“?

Nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz muss eine hoheitliche Maßnahme geeignet, erforderlich und angemessen sein, um den mit ihr verfolgten legitimen Zweck zu erreichen.

Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist nicht explizit kodifiziert. Er ergibt sich aber aus dem – ebenfalls nicht explizit normierten – Rechtsstaatsprinzip und der Funktion der Grundrechte als Abwehrrechte gegen den Staat. Er hat damit verfassungsrechtlichen Rang. Das BVerfG hat den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ausführlich in seiner Entscheidung BVerfGE 19, 342 – Wencker (RdNr. 17) hergeleitet. Die Verhältnismäßigkeitsprüfung wird – zu Unrecht – oftmals als subjektiv geprägt, unpräzise und willkürlich abgetan und entsprechend unstrukturiert und knapp geprüft. Mit einer sorgfältigen Prüfung kannst Du Dich klar abheben!

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

PAUE

Paul Engelhardt

21.11.2024, 10:49:05

Im Wort "legitimen" (vorgeschlagene Bausteine) ist ein "t" zu viel

Linne Hempel

Linne Hempel

21.11.2024, 17:16:31

Hallo Paul Engelhardt, vielen Dank für Deinen Hinweis! Wir haben den Fehler auf unsere Liste gesetzt und werden ihn im nächsten Korrekturgang beheben. Deine Aufmerksamkeit hilft uns, die Qualität unserer Inhalte hochzuhalten. Wir werden diesen Thread als erledigt markieren, sobald wir den Fehler behoben haben. Beste Grüße, Linne_Karlotta_, für das Jurafuchs-Team

Dodo S.

Dodo S.

24.2.2025, 17:40:50

Hallo Paul Engelhardt, vielen Dank für Deinen Hinweis! Wir haben den Fehler korrigiert. Beste Grüße, Dodo - für das Jurafuchs-Team