Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht Allgemeiner Teil
Ermessen und Verhältnismäßigkeit
Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (vor Art. 20 Abs. 3 GG)
Definition: Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (vor Art. 20 Abs. 3 GG)
5. März 2026
3 Kommentare
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Was versteht man unter dem „Verhältnismäßigkeitsgrundsatz“?
Nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz muss eine hoheitliche Maßnahme geeignet, erforderlich und angemessen sein, um den mit ihr verfolgten legitimen Zweck zu erreichen.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Paul Engelhardt
21.11.2024, 10:49:05
Im Wort "legitimen" (vorgeschlagene Bausteine) ist ein "t" zu viel
Linne Hempel
21.11.2024, 17:16:31
Hallo Paul Engelhardt, vielen
Dank für Deinen Hinweis! Wir haben den Fehler auf unsere Liste gesetzt und werden ihn im nächsten Korrekturgang beheben. Deine Aufmerksamkeit hilft uns, die Qualität unserer Inhalte hochzuhalten. Wir werden diesen Thread als erledigt markieren, sobald wir den Fehler behoben haben. Beste Grüße, Linne_Karlotta_, für
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