Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht AT
Ermessen und Verhältnismäßigkeit
Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (vor Art. 20 Abs. 3 GG)
Definition: Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (vor Art. 20 Abs. 3 GG)
Was versteht man unter dem „Verhältnismäßigkeitsgrundsatz“?
Nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz muss eine hoheitliche Maßnahme geeignet, erforderlich und angemessen sein, um den mit ihr verfolgten legtitimen Zweck zu erreichen.
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