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Verfahrensgrundsätze (Prozessmaximen)
Recht auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG): Schutzbereich
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Definition: Recht auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG): Schutzbereich
18. April 2026
8 Kommentare
Was beinhaltet das Recht auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG)?
Das Recht auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG) garantiert dem Einzelnen, dass nur der durch Gesetz bestimmte, nicht ein auf andere Weise bestimmter Richter über ihn Recht spricht.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Dogu
16.6.2024, 11:15:44
Der Geschäftsverteilungsplan eines Gerichts ist aber kein Gesetz?
Nora Mommsen
16.6.2024, 15:43:39
Hallo Dogu, danke für deine Frage! Genauso ist es. Währen die fundamentalen Regel zum gesetzlichen Richter von der Legislative getroffen werden müssen (dazu zählen insbesondere der
Rechtsweg, die sachliche, örtliche und funktionelle Zuständigkeit und das Verfahren bei der personellen und sachlichen Geschäftsverteilung), lässt sich das für den konkret zur Entscheidung berufenen Richter nicht umsetzen. Dies ist schon aus Praktikabilitätsgründen nicht in Form einer abstrakt-generellen Regelung möglich. Aus diesem Grund werden die fundamentalen gesetzlichen Zuständigkeitsregeln durch die Normen in den Geschäftsverteilungsplänen der Gerichte ergänzt. Bei den Geschäftsverteilungsplänen handelt es sich um mit autonomen Satzungen vergleichbare abstrakt-generelle Regelungen, die vom Gerichtspräsidium jährlich im Voraus in richterlicher Unabhängigkeit zu erlassen sind. Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
Dogu
16.6.2024, 15:45:31
Danke. Vielleicht könnte das in der Aufgabe auch noch klargestellt werden? :)
Nocebo
19.12.2024, 17:16:42
Der Fehler besteht fort.
dolo agitation
14.8.2025, 09:16:34
Liebes Jurafuchs-Team, ihr schreibt in der Aufgabe vom „Strafrichter“, was mich etwas ins Grübeln gebracht hat. Bezieht sich das
Recht auf den gesetzlichen Richternur auf eben diesen Strafrichter? Wenn
ja, warum? Entnimmt man das der Formulierung „seinem gesetzlichen Richter“, weil nur der Strafrichter über einen Menschen urteilt?
TrowaBarton
17.11.2025, 13:04:32
@[dolo agitation](299940) Das gilt für alle
Rechtswege des Staates, also alle mit Ausnahme von Schiedsgerichten (Fielitz, Dreier GG , 3 Aufl. 2018, ; Ipsen, Staatsrecht II, 24. Aufl., S. 254). Wahrscheinlich war es hier wegen der thematischen Verortung auf den Strafrichter bezogen. Willkür (durch Richteraustausch) soll Aufgrund dieses grundrechtsgleichen Rechts aber in jedem Gerichtsverfahren verhindert werden.
