Strafrecht

Strafprozessrecht

Verfahrensgrundsätze (Prozessmaximen)

Recht auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG): Schutzbereich

Definition: Recht auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG): Schutzbereich

14. April 2025

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Was beinhaltet das Recht auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG)?

Das Recht auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG) garantiert dem Einzelnen, dass nur der durch Gesetz bestimmte, nicht ein auf andere Weise bestimmter Richter über ihn Recht spricht.

Nach Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG darf niemand seinem gesetzlichen Richter entzogen werden. Der Grundsatz des gesetzlichen Richters fordert also objektive und generelle Regelungen hinsichtlich der Zuständigkeit der Strafgerichte. Der zur Entscheidung berufene Richter muss im Voraus abstrakt-generell bestimmt sein. Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG enthält weiter das Verbot, von diesen Regelungen zur Bestimmung des gesetzlichen Richters abzuweichen. Hierzu gehören die Regeln der örtlichen, sachlichen und funktionalen Zuständigkeit, genauso wie die Geschäftsverteilung des Gerichts.
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