Strafrecht

Strafprozessrecht

Verfahrensgrundsätze (Prozessmaximen)

Recht auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG): Schutzbereich

Definition: Recht auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG): Schutzbereich

31. Mai 2025

6 Kommentare

4,7(4.108 mal geöffnet in Jurafuchs)


Was beinhaltet das Recht auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG)?

Das Recht auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG) garantiert dem Einzelnen, dass nur der durch Gesetz bestimmte, nicht ein auf andere Weise bestimmter Richter über ihn Recht spricht.

Nach Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG darf niemand seinem gesetzlichen Richter entzogen werden. Der Grundsatz des gesetzlichen Richters fordert also objektive und generelle Regelungen hinsichtlich der Zuständigkeit der Strafgerichte. Der zur Entscheidung berufene Richter muss im Voraus abstrakt-generell bestimmt sein. Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG enthält weiter das Verbot, von diesen Regelungen zur Bestimmung des gesetzlichen Richters abzuweichen. Hierzu gehören die Regeln der örtlichen, sachlichen und funktionalen Zuständigkeit, genauso wie die Geschäftsverteilung des Gerichts.
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community