Öffentliches Recht
Grundrechte
Justizgrundrechte (Art. 101 Abs. 1 S. 2, Art. 103 GG)
Grundfall zum Schutzbereich des Rechts auf den gesetzlichen Richter
Grundfall zum Schutzbereich des Rechts auf den gesetzlichen Richter
20. Mai 2025
16 Kommentare
4,8 ★ (9.013 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Richter V hat laut Geschäftsverteilungsplan über baurechtliche Klagen zu entscheiden. V hasst Baurecht. In der Kantine erzählt V seiner Richter-Kollegin K davon. K liebt Baurecht und erklärt sich sofort bereit, den Fall zu übernehmen. Am Nachmittag urteilt K anstelle von V in dem Fall.
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Einordnung des Falls
Grundfall zum Schutzbereich des Rechts auf den gesetzlichen Richter
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Für die Rechtmäßigkeit einer gerichtlichen Entscheidung ist es unerheblich, welche Richterin über das Verfahren urteilt.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Sowohl Richter V als auch Richterin K sind am gleichen Gericht als Richter tätig. Wird dadurch das Recht auf den gesetzlichen Richter gewahrt, wenn K anstellte von V entscheidet?
Nein!
3. Das Recht auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG) steht nicht im Grundrechtskatalog (Art. 1-19 GG). Kann eine Verletzung des Rechts aus Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG mit der Verfassungsbeschwerde gerügt werden?
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Amelie7
28.10.2024, 12:03:03
Wenn es ein beliebtes Prüfungsthema ist fände ich ein paar mehr Aufgaben dazu gut

Wendelin Neubert
28.10.2024, 17:33:37
Hallo Amelie7, vielen Dank für Deinen Vorschlag! Wir haben ihn notiert und werden in einer der nächsten Redaktionssitzungen prüfen, inwiefern wir hierzu unsere Lerninhalte entsprechend anpassen bzw. noch weitere Aufgaben mit aufnehmen können. Beste Grüße, Wendelin Neubert, für das Jurafuchs-Team
ehemalige:r Nutzer:in
13.11.2024, 17:03:37
Was ist der konkrete Unterschied zwischen Verfahrensgrundrechten, Prozessgrundrechten und
Justizgrundrechten?
annsophie.mzkw
21.3.2025, 09:22:14
Meinem Verständnis nach handelt es sich dabei um Synonyme.

Linne_Karlotta_
10.4.2025, 14:35:10
Hey in die Runde, danke für die Frage. Vorweg: Die Begriffe werden nicht immer einheitlich und teilweise synonym verwendet. Aus meiner Sicht seid ihr auf der „sicheren Seite“, wenn ihr den Begriff der Verfahrensgrundsätze als allgemeinsten Begriff verwendet. Denn dieser umfasst die Grundsätze, die in allen staatlichen Verfahren, also auch i.R.d. Verwaltung, zu beachten sind (z.B. rechtsstaatlicher Grundsatz des fairen Verfahrens). Der Begriff der „Justiz- und Prozessgrundrechte“ bezieht sich streng genommen nur auf die Grundrechte, die in gerichtlichen Verfahren anwendbar sind (z.B. das
Recht auf den gesetzlichen Richter). Letztlich ist die Bezeichnung der Rechte aber weniger relevant. Wichtig ist, dass ihr die Inhalte kennt und wisst, wo diese relevant werden. In eurer Klausur solltet ihr sowieso das konkrete Recht benennen. Viele Grüße – Linne, für das Jurafuchs-Team
Natalia11
10.4.2025, 18:49:46
könntet Ihr bitte eine Ergänzung zum Thema der Ernennung von Bematen auf Lebenszeit mit der Befähigung zum Richter auf Zeit vornehmen. Damit soll die zügige Bearbeitung asylrechtlicher Streitigkeit durch die Verwaltungsgerichte, die in letzter Zeit chronisch überlastet gewesen sind, sichergestellt werden... Hier ergibt sich insbesondere auch das Problem im Hinblick auf Art 97II S. 1 GG Vielen Dank :-)

Linne_Karlotta_
11.4.2025, 16:22:12
Hallo Natalia11, vielen Dank für Deinen Vorschlag! Wir haben ihn notiert und werden in einer der nächsten Redaktionssitzungen prüfen, inwiefern wir hierzu unsere Lerninhalte entsprechend anpassen bzw. noch weitere Aufgaben mit aufnehmen können. Beste Grüße, Linne_Karlotta_, für das Jurafuchs-Team