Öffentliches Recht

Grundrechte

Justizgrundrechte (Art. 101 Abs. 1 S. 2, Art. 103 GG)

Grundfall zum Schutzbereich des Rechts auf den gesetzlichen Richter

Grundfall zum Schutzbereich des Rechts auf den gesetzlichen Richter

13. Dezember 2025

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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inkl. GG-Änderung 2024

Richter V hat laut Geschäftsverteilungsplan über baurechtliche Klagen zu entscheiden. V hasst Baurecht. In der Kantine erzählt V seiner Richter-Kollegin K davon. K liebt Baurecht und erklärt sich sofort bereit, den Fall zu übernehmen. Am Nachmittag urteilt K anstelle von V in dem Fall.

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Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG)

K macht vor Gericht Mängelgewährleistung geltend. Als K in der mündlichen Verhandlung das Wort ergreifen will, sagt die zuständige Richterin, „Sie haben hier gar nichts zu sagen.“ und verweigert K die Möglichkeit, sich zur Sache zu äußern, bevor sie das Urteil verkündet.

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Grundfall zum Eingriff in das Recht auf den gesetzlichen Richter

Arbeitnehmer A ist etwas aufgeregt, denn er steht zum ersten Mal vor Gericht. Als er dort ankommt, beginnt die Verhandlung zunächst ohne Probleme. Mitten in der Verhandlung verlässt der seinem Verfahren zugeteilte Richter R den Saal, weil sein Lieblingsverein Bayern München spielt. Ein anderer Richter betritt den Saal und übernimmt.

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