Öffentliches Recht
Baurecht: Bauplanungsrecht
Anwendungsbereich des Bauplanungsrechts
Bauliche Anlage (§ 29 Abs. 1 BauGB)
Definition: Bauliche Anlage (§ 29 Abs. 1 BauGB)
3. April 2025
2 Kommentare
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Definiere den Begriff „bauliche Anlage“ (§ 29 Abs. 1 BauGB):
Eine bauliche Anlage i.S.d. § 29 Abs. 1 BauGB ist eine auf Dauer angelegte, künstlich mit dem Erdboden verbundene Anlage von bodenrechtlicher Relevanz.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Juraddicted
26.1.2025, 19:03:42
auch hier: ich kenne es so, dass die anlage eine auf Dauer mit dem Erdboden verbundene „künstliche“ Anlage (…) sein muss? (BVerwG NVwZ 2001, 1046, 1047)
Rechtsanwalt B. Trüger
28.1.2025, 13:35:13
Ich schließe mich an. Das „künstlich“ müsste sich mMn auf die Anlage und nicht auf die Verbindung beziehen