Definition: Bauliche Anlage (§ 29 Abs. 1 BauGB)

3. April 2025

2 Kommentare

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Definiere den Begriff „bauliche Anlage“ (§ 29 Abs. 1 BauGB):

Eine bauliche Anlage i.S.d. § 29 Abs. 1 BauGB ist eine auf Dauer angelegte, künstlich mit dem Erdboden verbundene Anlage von bodenrechtlicher Relevanz.

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Juraddicted

Juraddicted

26.1.2025, 19:03:42

auch hier: ich kenne es so, dass die anlage eine auf Dauer mit dem Erdboden verbundene „künstliche“ Anlage (…) sein muss? (BVerwG NVwZ 2001, 1046, 1047)

Rechtsanwalt B. Trüger

Rechtsanwalt B. Trüger

28.1.2025, 13:35:13

Ich schließe mich an. Das „künstlich“ müsste sich mMn auf die Anlage und nicht auf die Verbindung beziehen


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