Definition: Konsumtion (vor § 52 StGB)
18. Dezember 2025
1 Kommentar
4,8 ★ (4.372 mal geöffnet in Jurafuchs)
Was versteht man unter „Konsumtion“?
Ein Straftatbestand ist in einem anderen zwar nicht notwendig enthalten, die Tat trifft aber regelmäßig und typischerweise mit der Begehung einer anderen zusammen, sodass ihr Unrechts- und Schuldgehalt durch die schwerere Deliktsform mit erfasst und aufgezehrt wird.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
cSchmitt
20.10.2025, 19:14:22
Man könnte also sagen, dass die
Konsumtionim Verhältnis zu Spezialität und Subsidiarität (materiell und formell) dann selbst subsidiär ist.
