Definition: Konsumtion (vor § 52 StGB)

12. Dezember 2024

4,8(2.205 mal geöffnet in Jurafuchs)


Was versteht man unter „Konsumtion“?

Ein Straftatbestand ist in einem anderen zwar nicht notwendig enthalten, die Tat trifft aber regelmäßig und typischerweise mit der Begehung einer anderen zusammen, sodass ihr Unrechts- und Schuldgehalt durch die schwerere Deliktsform mit erfasst und aufgezehrt wird.

Auf die Konsumtion greifst Du nur zurück, wenn weder Spezialität noch Subsidiarität vorliegen. Ob diese Fälle der Gesetzeskonkurrenz vorliegen, musst Du also vorrangig prüfen.
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!

Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen