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Definition: Hauptleistungspflicht (vor § 241 BGB)
21. März 2026
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Definiere den Begriff „Hauptleistungspflicht“:
Die Hauptleistungspflicht ist die Pflicht zur Erbringung einer Leistung, die für das Schuldverhältnis typisch, d.h. prägend ist.
Beim Kaufvertrag stellt zB die Übergabe und Übereignung der Kaufsache die Hauptleistungspflicht des Verkäufers dar (§ 433 Abs. 1 BGB), während die Hauptleistungspflicht des Käufers die Zahlung des Kaufpreises ist (§ 433 Abs. 2 BGB).
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