Definition: Hauptleistungspflicht (vor § 241 BGB)
4. Februar 2026
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Definiere den Begriff „Hauptleistungspflicht“:
Die Hauptleistungspflicht ist die Pflicht zur Erbringung einer Leistung, die für das Schuldverhältnis typisch, d.h. prägend ist.
Fundstellen
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