Zivilrecht

Schuldrecht Allgemeiner Teil

Definitionen

Hauptleistungspflicht (vor § 241 BGB)

Definition: Hauptleistungspflicht (vor § 241 BGB)

22. Februar 2025

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Definiere den Begriff „Hauptleistungspflicht“:

Die Hauptleistungspflicht ist die Pflicht zur Erbringung einer Leistung, die für das Schuldverhältnis typisch, d.h. prägend ist.

Beim Kaufvertrag stellt zB die Übergabe und Übereignung der Kaufsache die Hauptleistungspflicht des Verkäufers dar (§ 433 Abs. 1 BGB), während die Hauptleistungspflicht des Käufers die Zahlung des Kaufpreises ist (§ 433 Abs. 2 BGB).
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