Definition: Leistungspflicht (vor § 241 BGB)
Definiere den Begriff „Leistungspflicht“:
Die Leistungspflicht ist die vertragliche Verpflichtung des Schuldners zu einem bestimmten Tun oder Unterlassen, das der Veränderung der bestehenden Güterordnung dient. Der Gläubiger kann die Erbringung der primären Pflicht einklagen.
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