Definition: Drittschadensliquidation

31. August 2025

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Was versteht man unter der „Drittschadensliquidation“?

Die Drittschadensliquidation ist die Möglichkeit des Inhabers eines Schadensersatzanspruchs, den Schaden eines anderen, der gegen den Schädiger keinen Anspruch hat, geltend zu machen. Dazu wird der Schaden des Dritten zum Anspruch des Gläubigers gezogen.

Voraussetzung der Drittschadensliquidation: (1) Geschädigte hat keinen Anspruch (2) Anspruchsinhaber hat keinen Schaden, (3) und es handelt sich um eine zufällige Schadensverlagerung Zu 3: Zufällig ist die Verlagerung, wenn sie auf besonderen Umständen im Innenverhältnis zwischen dem Anspruchsinhaber und dem mittelbar Geschädigten beruht. Eine zufällige Schadensverlagerung ist im Wesentlichen nur in vier Fallkonstellationen anerkannt: • Obligatorische Gefahrentlastung, • mittelbare Stellvertretung, • Obhut für fremde Sachen und • Treuhandverhältnisse
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