Definition: Drittschadensliquidation

22. Februar 2025

4 Kommentare

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Was versteht man unter der „Drittschadensliquidation“?

Die Drittschadensliquidation ist die Möglichkeit des Inhabers eines Schadensersatzanspruchs, den Schaden eines anderen, der gegen den Schädiger keinen Anspruch hat, geltend zu machen. Dazu wird der Schaden des Dritten zum Anspruch des Gläubigers gezogen.

Voraussetzung der Drittschadensliquidation: (1) Geschädigte hat keinen Anspruch (2) Anspruchsinhaber hat keinen Schaden, (3) und es handelt sich um eine zufällige Schadensverlagerung Zu 3: Zufällig ist die Verlagerung, wenn sie auf besonderen Umständen im Innenverhältnis zwischen dem Anspruchsinhaber und dem mittelbar Geschädigten beruht. Eine zufällige Schadensverlagerung ist im Wesentlichen nur in vier Fallkonstellationen anerkannt: • Obligatorische Gefahrentlastung, • mittelbare Stellvertretung, • Obhut für fremde Sachen und • Treuhandverhältnisse
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Eileen 🦊

Eileen 🦊

7.4.2024, 09:57:29

Ist mittelbar statt unmittelbar Geschädigter in der Erklärung richtig?

YANW

YanWing

9.10.2024, 17:25:45

Da der Schaden sozusagen übers Eck entsteht, kann man von einem mittelbar Geschädigten sprechen. Der Anspruchsinhaber ist der Schadensmittler. Zum Verständnis hilft es die Fallgruppen der Schadensverschiebung zu durchdringen.


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