Definition: Drittschadensliquidation
16. Juli 2025
5 Kommentare
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Was versteht man unter der „Drittschadensliquidation“?
Die Drittschadensliquidation ist die Möglichkeit des Inhabers eines Schadensersatzanspruchs, den Schaden eines anderen, der gegen den Schädiger keinen Anspruch hat, geltend zu machen. Dazu wird der Schaden des Dritten zum Anspruch des Gläubigers gezogen.
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Eileen 🦊
7.4.2024, 09:57:29
Ist mittelbar statt unmittelbar Geschädigter in der Erklärung richtig?
YanWing
9.10.2024, 17:25:45
Da der Schaden sozusagen übers Eck entsteht, kann man von einem mittelbar Geschädigten sprechen. Der Anspruchsinhaber ist der Schadensmittler. Zum Verständnis hilft es die Fallgruppen der Schadensverschiebung zu durchdringen.

NatürlichBlond
26.2.2025, 14:29:09
Also ehrlich gesagt finde ich die Formulierung des Lückentexts ziemlich verwirrend. Die DSL habe ich im Prinzip verstanden, die Definition/der Lückentext gerät mir trotzdem immer wieder falsch - der Schaden wird zum Anspruch gezogen, soweit ist klar. Aber wer davon jetzt Dritter (im Verhältnis zu wem?) bzw. Gläubiger (von was?) ist, verwirrt mich immer wieder neu. Könntet ihr das vielleicht anpassen, so dass es eindeutiger ist, @[Christian Leupold-Wendling](29773) ?