Strafrecht
BT 6: Urkundsdelikte u.a.
Urkundenfälschung (§ 267 StGB)
Verfälschen von zusammengesetzten Urkunden 3
Verfälschen von zusammengesetzten Urkunden 3
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Jurastudent T ist notorischer Raser. Da er Punkte lieber im Staatsexamen, als in Flensburg sammelt, beklebt er seinen Porsche mit einer reflektierenden Antiblitzfolie. Diese sorgt bei Blitzer Aufnahmen für eine so starke Reflexion, dass sein Nummernschild nicht erkannt wird.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Verfälschen von zusammengesetzten Urkunden 3
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das Nummernschild am Auto ist ein taugliches Tatobjekt der Urkundenfälschung (§ 267 Abs. 1 StGB).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Kennzeichenschilder dürfen nicht spiegeln, um zugelassen zu werden (§ 10 Abs. 2 FZV). Hat T durch den Einsatz der Folie somit sein Autokennzeichen verfälscht (§ 267 Abs. 1 Var. 2 StGB)?
Nein!
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