Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Gläubiger- / Schuldnerwechsel
Eigentumsvorbehalt, verlängert (§§ 929 S. 1, 158 Abs. 1, 185 Abs. 1, 398 BGB)
Definition: Eigentumsvorbehalt, verlängert (§§ 929 S. 1, 158 Abs. 1, 185 Abs. 1, 398 BGB)
Was versteht man unter einem „verlängertem Eigentumsvorbehalt“ (§§ 929 S. 1, 158 Abs. 1, 185 Abs. 1, 398 BGB)?
Ein verlängerter Eigentumsvorbehalt ist eine Sonderform des Eigentumsvorbehalts, der meist vereinbart wird, wenn der Vorbehaltskäufer ein Zwischenhändler ist und die Sache nur zum Zwecke des Weiterverkaufs erwirbt. Er enthält regelmäßig vier Vereinbarungen: (1) einfacher Eigentumsvorbehalt zwischen Verkäufer und Käufer (§§ 929 S.1, 158 Abs.1 BGB), (2) Weiterveräußerungsermächtigung des Vorbehaltskäufers (§ 185 Abs.1 BGB), sodass dieser über die Vorbehaltsware verfügen darf, (3) Vorausabtretung der Forderungen aus der Weiterveräußerung (§ 398 BGB), (4) Einzugsermächtigung des Vorbehaltskäufers (analog § 185 Abs.1 BGB).
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
antoniasophie
14.7.2023, 10:39:08
Habt ihr dafür empfehlenswerte JuS- oder JA-Aufsätze? :)
Lukas_Mengestu
26.7.2023, 15:18:14
Hi Antonia, suchst Du etwas bestimmtes? Schau sonst gerne einmal bei den Sicherungsrechten an beweglichen Sachen (https://applink.jurafuchs.de/XO0t9hUvKBb) oder im Kurs Kreditsicherungsrechten rein. Da findest Du weiteres Material zum Eigentumsvorbehalt :-) Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Jurapro
24.3.2024, 11:51:25
Wieso wird die Einzugsermächtigung aus analog § 185 Abs.1 BGB hergeleitet und nicht aus §§ 362 Abs. 2 , 185 Abs. 1 BGB?
Leo Lee
29.3.2024, 03:14:38
Hallo Jur
apro, vielen Dank für die sehr gute Frage! In der Tat gibt es auch Autoren (wie Regenfus in Beck-GK), die den 362 II mitzitieren. Insofern ist dieser Unterschied zwar ein dogmatischer, jedoch „kriegsentscheidender“, weshalb es nicht falsch scheint, auch den 362 II zu erwähnen. Hierzu kann ich i.Ü. die Lektüre vom Beck-GK, Regenfus § 185 Rn. 165 sehr empfehlen :). Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo
der D
10.10.2024, 11:49:55
Fällt eine Verarbeitungsklausel nicht ebenfalls unter den Begriff des verlängerten Eigentumsvorbehalts?
rübi
5.11.2024, 13:24:19
Kenne ich auch so