Zivilrecht

Sachenrecht

Sicherungsrechte an beweglichen Sachen

Bestandteile einfacher Eigentumsvorbehalt

Bestandteile einfacher Eigentumsvorbehalt

27. November 2024

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

K kauft sich bei A ein neues Auto (Preis: € 30.000). Da er nicht genügend Geld für den Kauf hat, soll er den Preis in drei Raten zu je € 10.000 bezahlen. K soll erst mit vollständiger Kaufpreiszahlung Eigentümer werden, darf das Auto aber bereits mitnehmen. K bezahlt nie die letzte Rate.

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Einordnung des Falls

Bestandteile einfacher Eigentumsvorbehalt

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Hat sich A verpflichtet, dem K das Eigentum an dem Auto sofort zu übertragen.

Nein, das ist nicht der Fall!

Für die Eigentumslage ist lediglich die dingliche Vereinbarung des Eigentumsvorbehalts relevant. Dennoch ist es auch von Bedeutung, ob Käufer und Verkäufer bereits schuldrechtlich vereinbart haben, dass der Verkäufer dem Käufer bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung nur bedingtes Eigentum verschaffen muss. Ohne eine solche Vereinbarung wäre der Verkäufer nämlich verpflichtet, dem Käufer das Eigentum an der Sache ohne Eigentumsvorbehalt zu verschaffen.A und K haben den Eigentumsvorbehalt vorliegend schon bei Abschluss des Kaufvertrags vereinbart. Probleme können sich insbesondere bei einem nachträglich vereinbarten Eigentumsvorbehalt ergeben.
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2. A hat K das Eigentum an dem Auto unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Kaufpreiszahlung übertragen.

Ja, in der Tat!

Hat sich der Verkäufer einer beweglichen Sache das Eigentum bis zur Zahlung des Kaufpreises vorbehalten, ist im Zweifel anzunehmen, dass er das Eigentum unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Kaufpreiszahlung übertragen will. Dem muss der Erwerber jedenfalls konkludent zustimmen. A und K haben sich bei Übergabe des Autos darüber geeinigt, dass K erst mit vollständiger Kaufpreiszahlung Eigentum an dem Auto erwerben soll. Sie haben somit auf dinglicher Ebene einen Eigentumsvorbehalt vereinbart.

3. Kann A von K das Auto nach § 985 BGB herausverlangen?

Nein!

Der Herausgabeanspruch nach § 985 BGB setzt voraus, dass (1) der Anspruchsteller Eigentümer der Sache ist und (2) der Anspruchsgegner Besitzer (3) ohne Recht zum Besitz.A ist mangels vollständiger Kaufpreiszahlung durch K nach wie vor Eigentümerin des Autos. K ist hingegen Besitzer. Allerdings vermittelt der Kaufvertrag dem K nach § 449 Abs. 2 BGB ein Recht zum Besitz, bis A vom Kaufvertrag zurückgetreten ist. Zwar hat K die letzte Rate nicht bezahlt, ein Rücktritt der A liegt aber noch nicht vor. A kann das Auto daher nicht herausverlangen (§ 449 Abs. 2 BGB).
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

CR7

CR7

12.5.2023, 09:41:57

Zititert man den § 986 BGB (wegen der Systematik) oder nur den § 449 II BGB, da es sich um die schuldrechtliche Ebene handelt?

Nora Mommsen

Nora Mommsen

12.5.2023, 11:14:14

Hallo (af), bei der Prüfung des

Besitzrecht

s wird nur auf § 449 Abs. 2 BGB verwiesen, denn allein aus diesem ergibt sich das Recht zum Besitz. Bei der Verneinung des

Herausgabeanspruch

s kann auch auf § 986 BGB verwiesen werden. Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team

lexspecialia

lexspecialia

10.5.2024, 11:34:45

würde man dann bei dem prüfungspunkt 986 recht zum besitz den rücktritt vom KV (falls einer vorliegen würde) nach 449 II inzident hier reinprüfen? ich tue mich etwas schwer wieso der rücktritt im schuldrechtlichen sinne eine auswirkung hier hat wegen dem abstraktionsprinzip

Maximilian Puschmann

Maximilian Puschmann

10.5.2024, 13:15:45

Hallo lexspcialia, durch den Rücktritt verliert der Erwerber das dingliche

Besitzrecht

an der Sache. Ein Recht zum Besitz kann auch auf schuldrechtlicher Vereinbarung beruhen, wie beispielsweise einem Mietvertrag. Du würdest also inzident einen Rücktritt prüfen. Beste Grüße, Max – für das Jurafuchs-Team

HGWrepresent

HGWrepresent

26.9.2024, 10:07:06

Wenn V hier das Auto gem 985 zurückverlangt, weil K die Raten nicht zahlt, dann müsste man in einer Klausur inzident den Rücktritt prüfen, denn das Herausverlangen kann als Rücktrittserklärung gewertet werden, oder irre ich mich? Wäre als Klausurhinweis in der Lösung nicht schlecht.

Kimbalicious

Kimbalicious

19.10.2024, 07:53:24

Die Subsumtion zu lesen würde dir vll helfen……


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