Zivilrecht
Sachenrecht
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen
Bestandteile einfacher Eigentumsvorbehalt
Bestandteile einfacher Eigentumsvorbehalt
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K kauft sich bei A ein neues Auto (Preis: € 30.000). Da er nicht genügend Geld für den Kauf hat, soll er den Preis in drei Raten zu je € 10.000 bezahlen. K soll erst mit vollständiger Kaufpreiszahlung Eigentümer werden, darf das Auto aber bereits mitnehmen. K bezahlt nie die letzte Rate.
Diesen Fall lösen 74,2 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Bestandteile einfacher Eigentumsvorbehalt
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Hat sich A verpflichtet, dem K das Eigentum an dem Auto sofort zu übertragen.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. A hat K das Eigentum an dem Auto unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Kaufpreiszahlung übertragen.
Ja, in der Tat!
3. Kann A von K das Auto nach § 985 BGB herausverlangen?
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
CR7
12.5.2023, 09:41:57
Zititert man den § 986 BGB (wegen der Systematik) oder nur den § 449 II BGB, da es sich um die schuldrechtliche Ebene handelt?
Nora Mommsen
12.5.2023, 11:14:14
Hallo (af), bei der Prüfung des Besitzrechts wird nur auf § 449 Abs. 2 BGB verwiesen, denn allein aus diesem ergibt sich das Recht zum Besitz. Bei der Verneinung des Herausgabeanspruchs kann auch auf § 986 BGB verwiesen werden. Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
Jakob
9.1.2024, 22:51:25
Müsste es nicht hier 985 analog sein
CR7
11.1.2024, 17:53:16
Wie kommst du drauf?
lexspecialia
10.5.2024, 11:34:45
würde man dann bei dem prüfungspunkt 986 recht zum besitz den rücktritt vom KV (falls einer vorliegen würde) nach 449 II inzident hier reinprüfen? ich tue mich etwas schwer wieso der rücktritt im schuldrechtlichen sinne eine auswirkung hier hat wegen dem abstraktionsprinzip
Maximilian Puschmann
10.5.2024, 13:15:45
Hallo lexspcialia, durch den Rücktritt verliert der Erwerber das dingliche Besitzrecht an der Sache. Ein Recht zum Besitz kann auch auf schuldrechtlicher Vereinbarung beruhen, wie beispielsweise einem Mietvertrag. Du würdest also inzident einen Rücktritt prüfen. Beste Grüße, Max – für das Jurafuchs-Team
HGWrepresent
26.9.2024, 10:07:06
Wenn V hier das Auto gem 985 zurückverlangt, weil K die Raten nicht zahlt, dann müsste man in einer Klausur inzident den Rücktritt prüfen, denn das Herausverlangen kann als Rücktrittserklärung gewertet werden, oder irre ich mich? Wäre als Klausurhinweis in der Lösung nicht schlecht.