Zivilrecht
Sachenrecht
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen
Bestandteile einfacher Eigentumsvorbehalt
Bestandteile einfacher Eigentumsvorbehalt
4. April 2025
12 Kommentare
4,9 ★ (10.061 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

K kauft sich bei A ein neues Auto (Preis: € 30.000). Da er nicht genügend Geld für den Kauf hat, soll er den Preis in drei Raten zu je € 10.000 bezahlen. K soll erst mit vollständiger Kaufpreiszahlung Eigentümer werden, darf das Auto aber bereits mitnehmen. K bezahlt nie die letzte Rate.
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Einordnung des Falls
Bestandteile einfacher Eigentumsvorbehalt
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Hat sich A verpflichtet, dem K das Eigentum an dem Auto sofort zu übertragen.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. A hat K das Eigentum an dem Auto unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Kaufpreiszahlung übertragen.
Ja, in der Tat!
3. Kann A von K das Auto nach § 985 BGB herausverlangen?
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

CR7
12.5.2023, 09:41:57
Zititert man den § 986 BGB (wegen der Systematik) oder nur den § 449 II BGB, da es sich um die schuldrechtliche Ebene handelt?

Nora Mommsen
12.5.2023, 11:14:14
Hallo (af), bei der Prüfung des B
esitzrechts wird nur auf § 449 Abs. 2 BGB verwiesen, denn allein aus diesem ergibt sich das
Recht zum Besitz. Bei der Verneinung des Herausgabeanspruchs kann auch auf § 986 BGB verwiesen werden. Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
lexspecialia
10.5.2024, 11:34:45
würde man dann bei dem prüfungspunkt 986
recht zum besitzden
rücktrittvom KV (falls einer vorliegen würde) nach 449 II inzident hier reinprüfen? ich tue mich etwas schwer wieso der
rücktrittim schuldrechtlichen sinne eine auswirkung hier hat wegen dem abstraktionsprinzip

Maximilian Puschmann
10.5.2024, 13:15:45
Hallo lexspcialia, durch den
Rücktrittverliert der Erwerber das dingliche B
esitzrecht an der Sache. Ein
Recht zum Besitzkann auch auf schuldrechtlicher Vereinbarung beruhen, wie beispielsweise einem Mietvertrag. Du würdest also inzident einen
Rücktrittprüfen. Beste Grüße, Max – für das Jurafuchs-Team

HGWrepresent
26.9.2024, 10:07:06