4,8(7.206 mal geöffnet in Jurafuchs)

Definition: Lebensgefährdende Behandlung (§ 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB)

19. April 2026

6 Kommentare


Definiere den Begriff „lebensgefährdende Behandlung“ (§ 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB):

Eine Behandlung ist lebensgefährdend, wenn sie nach den Umständen des Einzelfalls generell geeignet ist, das Opfer in Lebensgefahr zu bringen.

Dein digitaler Tutor für Jura
Rechtsgebiet-Wissen testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

AN

anna.nass

22.2.2025, 16:10:49

Ein Hinweis auf den Meinungsstreit (abstrakte vs. konkrete Lebensgefahr) in einem Kasten wäre toll. (Wenn ihr es für sinnvoll haltet). Danke für die großartigen Aufgaben!

Josephinee

Josephinee

14.3.2025, 14:14:38

Das fände ich auch super, dann kann man noch besser Zusammenhänge beim Lernen herstellen.

Männchen

Männchen

11.11.2025, 09:47:29

Auch von mir noch einmal der Wunsch, das nachzutragen! Insbesondere wenn man „nur“ die eine Seite des Streits im

Definition

strainer hat und nur mit dem noch schnell abfragen möchte, fällt es schwer den Streit als solchen als wichtigen im Hinterkopf zu behalten.

SF_9

SF_9

18.3.2026, 23:27:19

Bitte nachtragen @[Jurafuchs](137809)


Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und mit 15.000+ Nutzer austauschen.
Kläre Deine Fragen zu dieser und 15.000+ anderen Aufgaben mit den 15.000+ Nutzern der Jurafuchs-Community
Dein digitaler Tutor für Jura
Rechtsgebiet-Wissen testen