Definition: Lebensgefährdende Behandlung (§ 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB)

4. Juni 2025

4 Kommentare

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Definiere den Begriff „lebensgefährdende Behandlung“ (§ 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB):

Eine Behandlung ist lebensgefährdend, wenn sie nach den Umständen des Einzelfalls generell geeignet ist, das Opfer in Lebensgefahr zu bringen.

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

AN

anna.nass

22.2.2025, 16:10:49

Ein Hinweis auf den Meinungsstreit (abstrakte vs. konkrete Lebensgefahr) in einem Kasten wäre toll. (Wenn ihr es für sinnvoll haltet). Danke für die großartigen Aufgaben!

Josephinee

Josephinee

14.3.2025, 14:14:38

Das fände ich auch super, dann kann man noch besser Zusammenhänge beim Lernen herstellen.


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