Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGB
Lebensgefährdende Behandlung (§ 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB)
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Definition: Lebensgefährdende Behandlung (§ 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB)
19. April 2026
6 Kommentare
Definiere den Begriff „lebensgefährdende Behandlung“ (§ 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB):
Eine Behandlung ist lebensgefährdend, wenn sie nach den Umständen des Einzelfalls generell geeignet ist, das Opfer in Lebensgefahr zu bringen.
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
anna.nass
22.2.2025, 16:10:49
Ein Hinweis auf den Meinungsstreit (abstrakte vs. konkrete Lebensgefahr) in einem Kasten wäre toll. (Wenn ihr es für sinnvoll haltet). Danke für die großartigen Aufgaben!
Josephinee
14.3.2025, 14:14:38
Das fände ich auch super, dann kann man noch besser Zusammenhänge beim Lernen herstellen.
Männchen
11.11.2025, 09:47:29
Auch von mir noch einmal der Wunsch, das nachzutragen! Insbesondere wenn man „nur“ die eine Seite des Streits im
Definitionstrainer hat und nur mit dem noch schnell abfragen möchte, fällt es schwer den Streit als solchen als wichtigen im Hinterkopf zu behalten.
SF_9
18.3.2026, 23:27:19
Bitte nachtragen @[Jurafuchs](137809)
