Definition: Lebensgefährdende Behandlung (§ 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB)

19. Juli 2025

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Definiere den Begriff „lebensgefährdende Behandlung“ (§ 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB):

Eine Behandlung ist lebensgefährdend, wenn sie nach den Umständen des Einzelfalls generell geeignet ist, das Opfer in Lebensgefahr zu bringen.

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