Definition: Einzelfall (§ 35 S. 1 VwVfG)

22. November 2024

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Was versteht man unter einer „Einzelfall“-Maßnahme (§ 35 S. 1 VwVfG)?

Unter einer Einzelfall-Maßnahme versteht man eine konkret-individuelle, abstrakt-individuelle oder konkret-generelle Regelung.

Das Merkmal „Einzelfall“ grenzt Verwaltungsakte von Rechtsnormen ab, die abstrakt-generell sind. Die Kategorien konkret und abstrakt beschreiben den Sachverhalt, die Kategorien individuell und generell den Personenkreis.Konkret-individuelle Regelung: Regelungen betrifft einen nach Ort, Zeit und sonstigen Umständen bestimmten Sachverhalt (konkret) und richten sich an eine bestimmte Person (individuell), zB Platzverweis einer Person. Abstrakt-individuelle Regelung: Regelung richtet sich an eine bestimmte Person (individuell) und gibt dieser für den Fall des Eintretens eines nach allgemeinen Merkmalen beschriebenen Sachverhalts (abstrakt) eine bestimmte Handlungspflicht auf, zB Anordnung ggü. der Hauseigentümerin bei Glättebildung den Gehweg vor ihrem Haus zu streuen. Konkret-generelle Regelung: Regelung betrifft zwar einen bestimmten Sachverhalt (konkret), richtet sich aber an eine unbestimmte Vielzahl von Personen (generell), zB Taubenfütterungsverbot im Stadtpark (=Allgemeinverfügung, § 35 S. 2 VwVfG).
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