Definition: Einzelfall (§ 35 S. 1 VwVfG)
18. September 2025
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Was versteht man unter einer „Einzelfall“-Maßnahme im Sinne einer konkret-individuellen Regelung (§ 35 S. 1 VwVfG)?
Eine Einzelfall-Maßnahme liegt dann vor, wenn die Behörde einen einzigen Fall einer einzelnen Person oder einer Vielzahl von individuell bestimmbaren Personen regelt.

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