Definition: Schlüssel, falsch

8. August 2025

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Wann ist ein Schlüssel „falsch“ (§ 243 Abs. 1 Nr. 1 StGB)?

Der Schlüssel ist falsch, wenn er im Augenblick der Tat zur Öffnung des betreffenden Verschlusses nicht oder nicht mehr bestimmt ist.

Der bloß bestimmungswidrige Gebrauch eines echten (z. B. gefundenen oder entwendeten) Schlüssels macht diesen (noch) nicht zu einem falschen. Falsch ist ein verlorener Schlüssel erst dann, wenn er von dem Berechtigten entwidmet wurde.
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