Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGB
Beibringen (§ 224 Abs. 1 Nr. 1 StGB)
Definition: Beibringen (§ 224 Abs. 1 Nr. 1 StGB)
22. Februar 2025
1 Kommentar
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Wann ist ein Gift oder gesundheitsschädlicher Stoff „beigebracht“ (§ 224 Abs. 1 Nr. 1 StGB)?
Beigebracht ist das Gift bzw. der gesundheitsschädliche Stoff dann, wenn eine Verbindung mit dem Körper hergestellt wurde, so dass das Gift bzw. der gesundheitsschädliche Stoff dort seine schädliche Wirkung entfalten kann.
Fundstellen
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