Definition: Gesundheitsschädliche Stoffe (§ 224 Abs. 1 Nr. 1 StGB)

24. Dezember 2025

6 Kommentare

4,7(6.035 mal geöffnet in Jurafuchs)


Was versteht man - in Abgrenzung zum Gift - unter einem „anderen gesundheitsschädlichen Stoff“ (§ 224 Abs. 1 Nr. 1 StGB)?

Andere gesundheitsschädliche Stoffe sind solche, die auf mechanischem oder thermischem Wege wirken, sowie krankheitserregende Mikroorganismen.

Auf mechanischem oder thermischem Wege wirken z.B. Glassplitter oder kochendes Wasser; krankheitserregende Mirkorrganismen sind insbesondere Viren und Bakterien.
Dein digitaler Tutor für Jura
Rechtsgebiet-Wissen testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Dein digitaler Tutor für Jura
Rechtsgebiet-Wissen testen