Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGB
Gesundheitsschädliche Stoffe (§ 224 Abs. 1 Nr. 1 StGB)
Definition: Gesundheitsschädliche Stoffe (§ 224 Abs. 1 Nr. 1 StGB)
30. Juni 2025
3 Kommentare
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Was versteht man - in Abgrenzung zum Gift - unter einem „anderen gesundheitsschädlichen Stoff“ (§ 224 Abs. 1 Nr. 1 StGB)?
Andere gesundheitsschädliche Stoffe sind solche, die auf mechanischem oder thermischem Wege wirken, sowie krankheitserregende Mikroorganismen.
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Juraganter
26.6.2025, 14:24:58
Foxxy widerspricht der Angabe "biologisch-physiologisch" obwohl exakt diese Bezeichnung mehrfach in den Aufgaben in der Definition genannt wird. Vielleicht sollte man Foxxy auch mit den in den Aufgaben entsprechend angewandten Definitionen "füttern". So ist das ziemlich unbrauchbar, wenn die Definitionen sich ständig ändern.