Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGB
Gesundheitsschädliche Stoffe (§ 224 Abs. 1 Nr. 1 StGB)
Definition: Gesundheitsschädliche Stoffe (§ 224 Abs. 1 Nr. 1 StGB)
22. Februar 2025
4,7 ★ (3.384 mal geöffnet in Jurafuchs)
Was versteht man - in Abgrenzung zum Gift - unter einem „anderen gesundheitsschädlichen Stoff“ (§ 224 Abs. 1 Nr. 1 StGB)?
Andere gesundheitsschädliche Stoffe sind solche, die auf mechanischem oder thermischem Wege wirken (z.B. kochendes Wasser, Glassplitter) sowie krankheitserregende Mikroorganismen (Viren, Bakterien).
Fundstellen
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!