Definition: Gesundheitsschädliche Stoffe (§ 224 Abs. 1 Nr. 1 StGB)

15. August 2025

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Was versteht man - in Abgrenzung zum Gift - unter einem „anderen gesundheitsschädlichen Stoff“ (§ 224 Abs. 1 Nr. 1 StGB)?

Andere gesundheitsschädliche Stoffe sind solche, die auf mechanischem oder thermischem Wege wirken, sowie krankheitserregende Mikroorganismen.

Auf mechanischem oder thermischem Wege wirken z.B. Glassplitter oder kochendes Wasser; krankheitserregende Mirkorrganismen sind insbesondere Viren und Bakterien.
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