Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGB
Gesundheitsschädliche Stoffe (§ 224 Abs. 1 Nr. 1 StGB)
Definition: Gesundheitsschädliche Stoffe (§ 224 Abs. 1 Nr. 1 StGB)
9. Januar 2026
6 Kommentare
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Was versteht man - in Abgrenzung zum Gift - unter einem „anderen gesundheitsschädlichen Stoff“ (§ 224 Abs. 1 Nr. 1 StGB)?
Andere gesundheitsschädliche Stoffe sind solche, die auf mechanischem oder thermischem Wege wirken, sowie krankheitserregende Mikroorganismen.
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Juraganter
26.6.2025, 14:24:58
Foxxy widerspricht der Angabe "biologisch-physiologisch" obwohl exakt diese Bezeichnung mehrfach in den Aufgaben in der Definition genannt wird. Vielleicht sollte man Foxxy auch mit den in den Aufgaben entsprechend angewandten Definitionen "füttern". So ist das ziemlich unbrauchbar, wenn die Definitionen sich ständig ändern.
Skra8
4.7.2025, 09:05:24
... hier wurde kürzlich eine Anpassung der Definition vorgenommen: Ursprünglich war hier die Rede von „biologisch-physiologisch“. Das ist mir nun häufiger aufgefallen, dass Definitionen einfach angepasst werden – hier leider zum Nachteil für den Lernenden.
Alice O.
1.10.2025, 18:57:31
War bei mir auch so.
till.
26.10.2025, 13:22:13
@[Leo Lee](213375) wäre toll, wenn ihr das mit dem biologisch-physiologisch ändern könntet:)
