Definition: Angebot (§ 145 BGB)

1. Juni 2025

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Definiere den Begriff „Angebot“ (§ 145 BGB):

Das Angebot ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung, durch die einem anderen ein Vertragsschluss so angetragen wird, dass das Zustandekommen des Vertrages nur noch von dessen Einverständnis abhängt.

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