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Definition: Angebot (§ 145 BGB)
26. März 2026
3 Kommentare
Definiere den Begriff „Angebot“ (§ 145 BGB):
Das Angebot ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung, durch die einem anderen ein Vertragsschluss so angetragen wird, dass das Zustandekommen des Vertrages nur noch von dessen Einverständnis abhängt.
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