Öffentliches Recht
Grundrechte
Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 GG)
Kunstbegriff, formaler (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Var. 1 GG)
Definition: Kunstbegriff, formaler (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Var. 1 GG)
22. Februar 2025
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Definiere Kunst nach dem „formalen Kunstbegriff" (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Var. 1 GG):
Das Wesentliche eines Kunstwerks besteht darin, dass es einem bestimmten Werktyp (Malerei, Bildhauerei, Dichtung, Schauspiel, Literatur etc.) zugeordnet werden kann.
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