Definition: Bebauungszusammenhang (§ 34 Abs. 1 BauGB)

14. April 2025

2 Kommentare

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Definiere den Begriff „Bebauungszusammenhang“ (§ 34 Abs. 1 S. 1 BauGB):

Ein Bebauungszusammenhang ist gegeben, soweit die aufeinanderfolgende Bebauung trotz vorhandener Baulücken den Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit vermittelt.

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

CHU

chu

26.1.2024, 13:20:11

Liebes Jurafuchs-Team, wenn man den Lückentext-Modus wählt, sind die unzutreffenden Auswahlmöglichkeiten als eine einzige Option dargestellt, d. h. "vorhandene, geplante, eines Baugebiets". Das war vermutlich nicht so gewollt!?!

LELEE

Leo Lee

27.1.2024, 12:29:36

Hallo chu, vielen Dank für den Hinweis! In der Tat hatte sich hier der Fehlerteufel eingeschlichen. Wir haben den Fehler nun korrigiert und danken dir vielmals, dass du uns dabei hilfst, die App zu perfektionieren :)! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo


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