Definition: Bebauungszusammenhang (§ 34 Abs. 1 BauGB)

24. November 2024

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Definiere den Begriff „Bebauungszusammenhang“ (§ 34 Abs. 1 S. 1 BauGB):

Ein Bebauungszusammenhang ist gegeben, soweit die aufeinanderfolgende Bebauung trotz vorhandener Baulücken den Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit vermittelt.

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