Öffentliches Recht
Grundrechte
Filmfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 3 GG)
Film (Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG)
Definition: Film (Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG)
28. August 2025
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Definiere den Begriff „Film“ (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 3 GG):
Ein Film (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 3 GG) ist jede Übermittlung von Gedankeninhalten durch Bilderreihen, die zur Projektierung bestimmt und zumeist mit einer Tonspur verbunden sind.

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