Zivilrecht

Schuldrecht Allgemeiner Teil

Definitionen

Leistung an Erfüllung statt (§ 364 Abs. 1 BGB)

Definition: Leistung an Erfüllung statt (§ 364 Abs. 1 BGB)

30. August 2025

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Was versteht man unter „Leistung an Erfüllung statt“?

Leistung an Erfüllung statt liegt vor, wenn der Schuldner eine andere als die geschuldete Leistung erbringt, verbunden mit der Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner, dass die hingegebene Leistung zur Erfüllung der Schuld führen soll.

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