Definition: Ersatzvornahme
14. Juli 2025
2 Kommentare
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Was ist eine „Ersatzvornahme“?
Eine Ersatzvornahme liegt vor, wenn die Handlung durch einen Dritten im Auftrag der Vollzugsbehörde auf Kosten des Pflichtigen statt durch den Verpflichteten selbst vorgenommen wird.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

susiphia
29.5.2025, 12:12:07
In der Vertiefung am Ende fehlt die Verknüpfung zur genannten NRW-Vorschrift :) die ist nicht hinterlegt

Christian Leupold-Wendling
1.6.2025, 16:13:38
Hallo susiphia, vielen Dank für Deinen Hinweis! Wir haben den Fehler auf unsere Liste gesetzt und werden ihn im nächsten Korrekturgang beheben. Deine Aufmerksamkeit hilft uns, die Qualität unserer Inhalte hochzuhalten. Wir werden diesen Thread als erledigt markieren, sobald wir den Fehler behoben haben. Beste Grüße, Christian Leupold-Wendling, für das Jurafuchs-Team