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Definition: Gewerbebetrieb (§ 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO)

12. April 2026

4 Kommentare


In vielen Baugebieten sind Gewerbebetriebe zulässig oder können ausnahmsweise zugelassen werden. Was versteht man unter dem Begriff des Gewerbebetriebs (§ 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO)?

Ein Gewerbebetrieb ist jede selbstständige, nachhaltige Betätigung, die mit Gewinnabsicht unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung des freien Berufs anzusehen ist.

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

ENU

ehemalige:r Nutzer:in

20.11.2024, 18:28:38

Wie unterscheidet sich der Gewerbebegriff i.S.d. BauNVO von dem Gewerbegriff i.S.d. HGB/GewO?

BennySam

BennySam

27.11.2024, 12:38:01

Ein Arzt mit einer Praxis: HGB/GewO: Kein Gewerbe, da ein freier Beruf. BauNVO: Kann in einem Wohngebiet zulässig sein, wenn keine störenden Auswirkungen auftreten.

Bernd Stromberg

Bernd Stromberg

5.2.2025, 11:22:16

würde mich auch interessieren, wäre toll, wenn ihr hierauf antworten könntet!

Linus826

Linus826

11.2.2025, 17:12:46

Der Begriff "Gewerbeordnung" iSd BauNVO lässt sich wohl einerseits nach der GewO bestimmen (vgl. EZBK/Söfker § 8 Rn. 22) und andererseits nach dem Steuerrecht (vgl. Fickert/Fieseler § 2 Rn. 24; Brügelmann/Ziegler § 2 Rn. 84). Nach § 15 II EStG ist der Gewerbebetrieb eine selbständige nachhaltige Betätigung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen (auch als Nebenzweck), unternommen wird und sich nicht als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft oder eines freien Berufs darstellt.