4,8 ★ (7.658 mal geöffnet in Jurafuchs)
Definition: Entreicherung (§ 818 Abs. 3 BGB)
3. April 2026
9 Kommentare
Wann ist der Bereicherungsschuldner „entreichert“ (§ 818 Abs. 3 BGB)?
Der Bereicherungsschuldner ist entreichert, wenn das erlangte Etwas ersatzlos weggefallen ist.
Wie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
