Definition: Verkehrssicherungspflicht (§ 823 Abs. 1 BGB)
Was versteht man unter einer „Verkehrssicherungspflicht“ (§ 823 Abs. 1 BGB)?
Eine Verkehrssicherungspflicht ist die Pflicht desjenigen, der eine gefährliche Sache oder Einrichtung unterhält oder einen gefährlichen Verkehr eröffnet, dafür zu sorgen, dass hiervon keine Gefahren ausgehen.
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