Definition: Unternehmer (§ 14 Abs. 1 BGB)
22. April 2025
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Wer ist Unternehmer i.S.d.§ 14 Abs. 1 BGB?
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft (persönliches Kriterium), die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts (sachliches Kriterium) in Ausführung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit (funktionales Kriterium) handelt.
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