Zivilrecht

Kaufrecht

Verbrauchsgüterkauf

Unternehmer (§ 14 Abs. 1 BGB)

Definition: Unternehmer (§ 14 Abs. 1 BGB)

22. April 2025

4,3(476 mal geöffnet in Jurafuchs)


Wer ist Unternehmer i.S.d.§ 14 Abs. 1 BGB?

Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft (persönliches Kriterium), die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts (sachliches Kriterium) in Ausführung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit (funktionales Kriterium) handelt.

Der Unternehmerbegriff wird in § 14 Abs. 1 BGB legaldefiniert. Inhaltlich ist die Definition spiegelbildlich zum Verbraucherbegriff in § 13 BGB. Die Prüfung hat demnach parallel zu erfolgen.
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!

Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen