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Definition: Unternehmer (§ 14 Abs. 1 BGB)
17. Mai 2026
5 Kommentare
Wer ist Unternehmer i.S.d.§ 14 Abs. 1 BGB?
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft (persönliches Kriterium), die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts (sachliches Kriterium) in Ausführung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit (funktionales Kriterium) handelt.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
julius.swgr
28.6.2025, 16:31:56
Kleine, möglicherweise doofe Frage, aber inwiefern ist es Klausurtechnisch relevant, in die Legaldefinition die Anmerkungen persönliches, sachliches und funktionales Kriterium einzubringen?
roya
6.8.2025, 22:42:48
Meiner Ansicht nach ist es überflüssig, da der Schwerpunkt in einer (Examens-) klausur regelmäßig nicht darin liegen wird, den Verbraucher oder Unternehmer besser oder wohl eher umständlicher zu definieren als alle Anderen.
SM2206
2.9.2025, 22:18:59
Kann man schon machen sowas, man sollte es nur nicht übertreiben, schließlich soll
jakein Lehrbuch geschrieben werden. Außerdem hat sowas immer etwas Belehrendes, worauf viele Korrektoren empfindlich reagieren.
Gina
20.10.2025, 15:21:33
Das wird dir m.E. nicht mehr Punkte als die reine Legaldefinition geben. Die Aufgabe dient eher dazu das Gesetz aufzuschlagen und sich überhaupt mal mit dieser Definition vertraut zu machen. Die kleine Erweiterung soll dabei nur kurz dem Verständnis dienen.
cSchmitt
29.1.2026, 17:36:54
Ich habe die Legaldefinition aus
§ 14 BGBeingegeben: "Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.“ Die KI wertete es als falsch, da ich von „Ausübung“ statt „Ausführung“ sprechen würde und außerdem das sachliche Element fehlen würde. Dabei scheint mir wenn überhaupt die hier angeführte Definition fehlerhaft, wenn sie ein anderes Wort verwendet.
