Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
Abgabe und Zugang von Willenserklärungen
Einschreiben wird nicht abgeholt – Wirksamkeit empfangsbedürftiger Willenserklärung
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Einschreiben wird nicht abgeholt – Wirksamkeit empfangsbedürftiger Willenserklärung
11. Januar 2025
58 Kommentare
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
M will dem Vermieter V kündigen und weist ihn bereits mündlich darauf hin. Die Kündigung muss bis zum 3.3. schriftlich erklärt werden. M schickt sie als Einschreiben. Postbote P trifft V am 2.3. nicht an. Trotz Abholkarte holt V es aus Nachlässigkeit nicht ab. Das Einschreiben wird nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist am 14.3. an M zurückgeschickt.
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