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Definition: Verzögerungsschaden (§ 280 Abs. 2 BGB)

2. April 2026

2 Kommentare


Was versteht man unter dem Begriff des Verzögerungsschadens (§ 280 Abs. 2 BGB)?

Einen Schaden, der ausschließlich auf der Verzögerung der Leistung beruht.

Liegt ein Verzugsschaden vor, kommt hierfür ein Schadensersatz neben der Leistung in Betracht. Damit ein Gläubiger den Ersatz des Verzugsschadens vom Schädiger verlangen kann, müssen neben § 280 Abs. 1 BGB die Voraussetzungen des § 286 BGB (Schuldnerverzug) erfüllt sein (§ 280 Abs. 2 BGB).

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Edward Hopper

Edward Hopper

26.8.2025, 15:53:35

In den Lösungen wird teilweise von

Verzögerungsschaden

und teilweise von

Verzug

sschaden geredet. Das wird als Synonym verwendet wenn ich das richtig sehe?

Nils

Nils

26.9.2025, 21:25:12

Genau. Die Bedeutung ist identisch.