Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Verzögerung der Leistung, §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB (Leistungsstörungsrecht)
Verzögerungsschaden (§ 280 Abs. 2 BGB)
4,8 ★ (3.261 mal geöffnet in Jurafuchs)
Definition: Verzögerungsschaden (§ 280 Abs. 2 BGB)
2. April 2026
2 Kommentare
Was versteht man unter dem Begriff des Verzögerungsschadens (§ 280 Abs. 2 BGB)?
Einen Schaden, der ausschließlich auf der Verzögerung der Leistung beruht.
Wie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Edward Hopper
26.8.2025, 15:53:35
In den Lösungen wird teilweise von
Verzögerungsschadenund teilweise von
Verzugsschaden geredet. Das wird als Synonym verwendet wenn ich das richtig sehe?
Nils
26.9.2025, 21:25:12
Genau. Die Bedeutung ist identisch.
