Polizei- und Ordnungsrecht: 19 Definitionen

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 19 Definitionen zum Thema Polizei- und Ordnungsrecht für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Die 5 beliebtesten Definitionen zum Thema Polizei- und Ordnungsrecht

Diese Definitionen zum Thema Polizei- und Ordnungsrecht wurden von den Jurafuchs-Wissen-Nutzern zuletzt am häufigsten aufgerufen.

Gefahr für Leib oder Leben

Definiere den Begriff „Gefahr für Leib oder Leben“ im Polizeirecht:

Gefahr, dringende

Definiere den Begriff „dringende Gefahr“ im Polizeirecht:

Gefahr, Putativ- (Scheingefahr)

Definiere den Begriff „Putativgefahr“ (Scheingefahr):

Gefahrenverdacht

Definiere den Begriff „Gefahrenverdacht“:

Gefahr, Je-desto-Formel (vor § 7 BPolG)

Die Anforderungen an das Vorliegen einer Gefahr variieren je nach Sachverhalt. Was versteht man in diesem Zusammenhang unter der „je-desto-Formel“?

Die neuesten Definitionen zum Thema Polizei- und Ordnungsrecht

Diese Definitionen zum Thema Polizei- und Ordnungsrecht wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.

Gefahr, abstrakte

Was versteht man unter einer „abstrakten Gefahr” im Sinne des Polizeirechts?

Gefahr, Je-desto-Formel (vor § 7 BPolG)

Die Anforderungen an das Vorliegen einer Gefahr variieren je nach Sachverhalt. Was versteht man in diesem Zusammenhang unter der „je-desto-Formel“?

Schaden (vor § 7 BPolG)

Was versteht man im Polizeirecht unter einem „Schaden“?

Gefahr, abstrakte

Was versteht man unter einer „abstrakten Gefahr“ im Sinne des Polizeirechts?

Eingriffbegriff, modern (Vor Art. 1 GG)

Was versteht man unter dem „modernen Eingriffsbegriff“?

Ordnung, öffentliche

Was versteht man unter dem polizeilichen Schutzgut der „öffentlichen Ordnung“?

Polizei- und Ordnungsrecht: Definitionen zu diesen Teilrechtsgebieten

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