Öffentliches Recht
Polizei- und Ordnungsrecht
Gefahr für polizeiliche Schutzgüter
Gefahr für Leib oder Leben
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Definition: Gefahr für Leib oder Leben
24. März 2026
5 Kommentare
Definiere den Begriff „Gefahr für Leib oder Leben“ im Polizeirecht:
Eine Gefahr für Leib und Leben ist eine Sachlage, bei der eine nicht nur leichte Körperverletzung oder der Tod einzutreten droht.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
lazyyy
10.3.2026, 19:12:06
s.o.
