Öffentliches Recht
Polizei- und Ordnungsrecht
Gefahr für polizeiliche Schutzgüter
Gefahr für Leib oder Leben
Gefahr für Leib oder Leben
Definiere den Begriff „Gefahr für Leib oder Leben“ im Polizeirecht:
Eine Gefahr für Leib und Leben ist eine Sachlage, bei der eine nicht nur leichte Körperverletzung oder der Tod einzutreten droht.