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Definition: Gefahr für Leib oder Leben

24. März 2026

5 Kommentare


Definiere den Begriff „Gefahr für Leib oder Leben“ im Polizeirecht:

Eine Gefahr für Leib und Leben ist eine Sachlage, bei der eine nicht nur leichte Körperverletzung oder der Tod einzutreten droht.

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

LAZ

lazyyy

10.3.2026, 19:12:06

s.o.


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