Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 2 Definitionen zum Thema Kreditsicherungsrecht für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Sicherungsübereignung (§§ 929 S. 1, 930 BGB)
Was versteht man unter einer „Sicherungsübereignung“ (§§ 929 S. 1, 930 BGB)?