Kreditsicherungsrecht: 2 Definitionen

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 2 Definitionen zum Thema Kreditsicherungsrecht für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Sicherungsübereignung (§§ 929 S. 1, 930 BGB)

Was versteht man unter einer „Sicherungsübereignung“ (§§ 929 S. 1, 930 BGB)?

Sicherungszession (§ 398 BGB)

Was versteht man unter einer „Sicherungszession“ (§ 398 BGB)?