Definition: Sicherungszession (§ 398 BGB)
4. April 2025
2 Kommentare
4,8 ★ (4.002 mal geöffnet in Jurafuchs)
Was versteht man unter einer „Sicherungszession“ (§ 398 BGB)?
Die Sicherungszession ist die Übertragung einer Forderung durch Abtretung (§ 398 BGB) zur Sicherung von Forderungen des Zessionars (Sicherungsnehmer) gegen den Zedenten (Sicherungsgeber), wodurch der Zessionar im Außenverhältnis zum Drittschuldner alle Gläubigerrechte erlangt, im Innenverhältnis allerdings treuhänderisch gebunden ist.
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Flohm
16.2.2024, 09:24:09
Was bedeutet Treuhändisch gebunden ?
Marco
21.3.2024, 14:33:23
Bei der treuhänderischen
Abtretungerlangt der Neugläubiger nach außen hin die volle Rechtsstellung des Gläubigers, während ihre Wirkung im Innenverhältnis durch den
Abtretungszweck (schuldrechtlich) begrenzt wird. Klassiker hierfür ist die
Sicherungsabtretung.