Definition: Sicherungszession (§ 398 BGB)

4. April 2025

2 Kommentare

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Was versteht man unter einer „Sicherungszession“ (§ 398 BGB)?

Die Sicherungszession ist die Übertragung einer Forderung durch Abtretung (§ 398 BGB) zur Sicherung von Forderungen des Zessionars (Sicherungsnehmer) gegen den Zedenten (Sicherungsgeber), wodurch der Zessionar im Außenverhältnis zum Drittschuldner alle Gläubigerrechte erlangt, im Innenverhältnis allerdings treuhänderisch gebunden ist.

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

FL

Flohm

16.2.2024, 09:24:09

Was bedeutet Treuhändisch gebunden ?

MARC

Marco

21.3.2024, 14:33:23

Bei der treuhänderischen

Abtretung

erlangt der Neugläubiger nach außen hin die volle Rechtsstellung des Gläubigers, während ihre Wirkung im Innenverhältnis durch den

Abtretung

szweck (schuldrechtlich) begrenzt wird. Klassiker hierfür ist die

Sicherungsabtretung

.


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