Kreditsicherungsrecht: 2 Definitionen
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 2 Definitionen zum Thema Kreditsicherungsrecht für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Die neuesten Definitionen zum Thema Kreditsicherungsrecht
Diese Definitionen zum Thema Kreditsicherungsrecht wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.
Sicherungsübereignung (§§ 929 S. 1, 930 BGB)
Was versteht man unter einer „Sicherungsübereignung“ (§§ 929 S. 1, 930 BGB)?
Sicherungszession (§ 398 BGB)
Was versteht man unter einer „Sicherungszession“ (§ 398 BGB)?
15.000 Fälle zum Selberlösen
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