Sicherungsübereignung 1: 1 Definition

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Die neuesten Definition zum Thema Sicherungsübereignung 1

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Sicherungsübereignung (§§ 929 S. 1, 930 BGB)

Was versteht man unter einer „Sicherungsübereignung“ (§§ 929 S. 1, 930 BGB)?