Strafrecht
BT 6: Urkundsdelikte u.a.
Urkundenunterdrückung (§ 274 StGB)
Tatobjekt Urkundenunterdrückung: vorhandene echte Urkunde / technische Aufzeichnung
Tatobjekt Urkundenunterdrückung: vorhandene echte Urkunde / technische Aufzeichnung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T ist leidenschaftliche Motorradfahrerin. Bedauerlicherweise hat sie keinen Motorradführerschein (Klasse A). Um böse Überraschungen bei der nächsten Polizeikontrolle zu vermeiden, macht sie sämtliche Fahrzeugklassen auf der Rückseite ihres vorhandenen Führerscheins unkenntlich.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Tatobjekt Urkundenunterdrückung: vorhandene echte Urkunde / technische Aufzeichnung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das Merkmal „gehören“ bei der Urkundenunterdrückung bezieht sich auf die dinglichen Eigentumsverhältnisse (§ 274 Abs. 1 Nr. 1 StGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Das Beweisführungsrecht im Hinblick auf amtliche Ausweise hat der Staat, sodass sie ihm „gehören“ iSv § 274 Abs. 1 Nr. 1 StGB.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Hat sich T wegen Urkundenunterdrückung (§ 274 Abs. 1 Nr. 1 StGB) strafbar gemacht, indem sie sämtliche Fahrzeugklassen auf der Rückseite ihres vorhandenen Führerscheins unkenntlich gemacht hat.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
besinha
3.1.2024, 20:15:07
Sind also alle Varianten des § 267 I dadurch ausgeschlossen, dass nach der Beseitigung des gesamten Beweisinhalts der Urkunde keine Urkunde mehr mangels Beweisfunktion vorliegt?