BT 6: Urkundsdelikte u.a.: 62 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 62 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema BT 6: Urkundsdelikte u.a. für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Die 6 beliebtesten Fälle zum Thema BT 6: Urkundsdelikte u.a.
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Perpetuierungsfunktion 2: mündliche Äußerungen
Zwang / vis absoluta
T ist erbost darüber, dass ihre Omi O sie nicht im Testament bedacht hat. Um eine unkomplizierte Erbeinsetzung zu gewährleisten, fertigt T ein neues Testament an, indem sie entgegen Os Willen gewaltsam deren Hand führt.
Verfälschen von zusammengesetzten Urkunden 3
Täuschung im Rechtsverkehr 1
Jurastudentin T befindet sich mittlerweile im 6. Semester. Ihre Eltern können gar nicht nachvollziehen, warum T das Studium nach so langer Zeit noch nicht beendet hat. Um den nervigen Fragen ein Ende zu setzen, erstellt sich T ein Examenszeugnis, welches sie in ihrem Zimmer aufhängt.
Einstiegsfall: Fälschung beweiserheblicher Daten
Der wachsende Versandhandel führt dazu, dass Kurierfahrerin T immer mehr Pakete pro Tag ausliefern muss. Um Zeit zu sparen, klingelt T nicht bei K, um seinen bestellten Fernseher auszuliefern, sondern unterzeichnet selbst mit dem Namen des K auf dem elektronischen Lesegerät und fährt davon.

Subjektiver Tatbestand: Nachteilszufügungsabsicht
Jurastudent S übersieht beim Ausparken den Porsche von Professor P und beschädigt ihn leicht. Da P gerade eine Vorlesung im Strafrecht hält, hinterlässt S seine Visitenkarte mit einer kurzen Nachricht am Fahrzeug. Kommilitone T sieht den Vorgang und steckt die Karte ein, um S zu helfen.
Die neuesten Fälle zum Thema BT 6: Urkundsdelikte u.a.
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Reichweite des öffentlichen Glaubens einer am Kfz–Kennzeichen angebrachten HU–Prüfplakette

Subjektiver Tatbestand: staatlicher Straf- und Bußgeldanspruch
T wird nach einer ausgelassenen Feier auf dem Münchener Oktoberfest mit einer BAK von 2 Promille auf dem Fahrrad erwischt. Später entwendet T die Strafakte während eines Praktikums bei der Staatsanwaltschaft und vernichtet sie, um einer Geldstrafe zu entgehen.

Subjektiver Tatbestand: Nachteilszufügungsabsicht
Jurastudent S übersieht beim Ausparken den Porsche von Professor P und beschädigt ihn leicht. Da P gerade eine Vorlesung im Strafrecht hält, hinterlässt S seine Visitenkarte mit einer kurzen Nachricht am Fahrzeug. Kommilitone T sieht den Vorgang und steckt die Karte ein, um S zu helfen.
Tatobjekt Urkundenunterdrückung: vorhandene echte Urkunde / technische Aufzeichnung
T ist leidenschaftliche Motorradfahrerin. Bedauerlicherweise hat sie keinen Motorradführerschein (Klasse A). Um böse Überraschungen bei der nächsten Polizeikontrolle zu vermeiden, macht sie sämtliche Fahrzeugklassen auf der Rückseite ihres vorhandenen Führerscheins unkenntlich.
Einstiegsfall: Urkundenunterdrückung
Jurastudent T begibt sich zur Strafrechtsklausur in den Hörsaal. Dort trifft er Kommilitonin O. Diese prahlt damit, dass sie mindestens 20 Lehrbücher gelesen habe. T wird das zu bunt - nach der Klausur schnappt er sich die Klausur der O und fackelt diese ab, um O zu schaden.

Abgrenzung zur Datenlüge
Jurastudent S ist knapp bei Kasse und schuldet Bank O noch €2000 aus einem Darlehensvertrag. Da sein Freund T dort angestellt ist, bittet er diesen eine Kreditrückzahlung für ihn im System zu vermerken. T vermerkt im System eine nicht erfolgte Rückzahlung in Höhe von €1000.
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