Irrtum (vor § 16 StGB)
Was versteht man unter einem „Irrtum“ des Täters?
Ein Irrtum ist die Unkenntnis oder Fehlvorstellung des Täters in Bezug auf einen strafrechtlich relevanten Umstand.
Was versteht man unter einem „Irrtum“ des Täters?
Ein Irrtum ist die Unkenntnis oder Fehlvorstellung des Täters in Bezug auf einen strafrechtlich relevanten Umstand.