Zivilrecht
Sachenrecht
Erwerb und Verlust von Grundstücksrechten
Anspruchsgegner Grundbuchberichtigung (§ 894 BGB)
Anspruchsgegner Grundbuchberichtigung (§ 894 BGB)
Definiere den Begriff des Anspruchsgegners des Grundbuchberichtigungsanspruchs (§ 894 BGB)!
Anspruchsgegner ist derjenige, dessen Recht durch die Berichtigung betroffen wird (= formelle Betroffenheit).
Dies ist wegen § 19 GBO in der Regel der im Grundbuch Eingetragene (sog. Buchberechtigter). Dieser ist – wenn alle Voraussetzungen des § 894 BGB vorliegen – zur Abgabe der Zustimmungserklärung zur Grundbuchberichtigung verpflichtet.
Beachte: Dies musst du nicht auswendig lernen. Ein Blick in den § 894 BGB genügt.