Wann handelt es sich bei einer strafbaren Tat um ein <b>„Vergehen“</b> (§ 12 Abs. 2 StGB)?

Vergehen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit unter einem Jahr Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bedroht sind.

Der Begriff ist in § 12 Abs. 2 StGB legaldefiniert. Du brauchst ihn also nicht auswendig zu lernen!

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