Versuch und Rücktritt: 18 Definitionen
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 18 Definitionen zum Thema Versuch und Rücktritt für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Die 1 beliebtesten Definitionen zum Thema Versuch und Rücktritt
Diese Definitionen zum Thema Versuch und Rücktritt wurden von den Jurafuchs-Wissen-Nutzern zuletzt am häufigsten aufgerufen.
Unmittelbares Ansetzen (§ 22 StGB)
Definiere den Begriff des „unmittelbaren Ansetzens“ zum Versuch (§ 22 StGB):
Die neuesten Definitionen zum Thema Versuch und Rücktritt
Diese Definitionen zum Thema Versuch und Rücktritt wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.
Persönliche Strafausschließungs- und Strafaufhebungsgründe (vor § 12 StGB)
Was versteht man unter „persönlichen Strafausschließungs- und Strafaufhebungsgründen“?
Ernsthaftes Bemühen (§ 24 Abs. 1 S. 2 StGB)
Wann bemüht sich der Täter „ernsthaft um die Verhinderung der Vollendung“ (§ 24 Abs. 1 S. 2 StGB)?
Wann tritt der Täter „freiwillig“ zurück (§ 24 StGB)?
Aufgabe der Tat (§ 24 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 StGB)
Wann gibt der Täter die weitere Ausführung der Tat auf (§ 24 Abs. 1 Alt. 1 StGB)?
Versuch, beendeter (§ 24 StGB)
Wann ist ein Versuch „beendet“ (§ 24 StGB)?
Versuch, unbeendeter (§ 24 StGB)
Wann ist ein Versuch „unbeendet“ (§ 24 StGB)?