Versuch und Rücktritt: 18 Definitionen

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 18 Definitionen zum Thema Versuch und Rücktritt für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Die 1 beliebtesten Definitionen zum Thema Versuch und Rücktritt

Diese Definitionen zum Thema Versuch und Rücktritt wurden von den Jurafuchs-Wissen-Nutzern zuletzt am häufigsten aufgerufen.

Unmittelbares Ansetzen (§ 22 StGB)

Definiere den Begriff des „unmittelbaren Ansetzens“ zum Versuch (§ 22 StGB):

Die neuesten Definitionen zum Thema Versuch und Rücktritt

Diese Definitionen zum Thema Versuch und Rücktritt wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.

Persönliche Strafausschließungs- und Strafaufhebungsgründe (vor § 12 StGB)

Was versteht man unter „persönlichen Strafausschließungs- und Strafaufhebungsgründen“?

Ernsthaftes Bemühen (§ 24 Abs. 1 S. 2 StGB)

Wann bemüht sich der Täter „ernsthaft um die Verhinderung der Vollendung“ (§ 24 Abs. 1 S. 2 StGB)?

Freiwillig (§ 24 StGB)

Wann tritt der Täter „freiwillig“ zurück (§ 24 StGB)?

Aufgabe der Tat (§ 24 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 StGB)

Wann gibt der Täter die weitere Ausführung der Tat auf (§ 24 Abs. 1 Alt. 1 StGB)?

Versuch, beendeter (§ 24 StGB)

Wann ist ein Versuch „beendet“ (§ 24 StGB)?

Versuch, unbeendeter (§ 24 StGB)

Wann ist ein Versuch „unbeendet“ (§ 24 StGB)?