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Sind K.–o.–Tropfen ein „gefährliches Werkzeug“?

18. März 2026

18 Kommentare

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Content Note: Dieser Fall beinhaltet einen sexuellen Übergriff.
R mischt seiner Bekannten G heimlich Gamma-Butyrolacton (als „K.-o.-Tropfen“) ins Getränk. Er möchte sie damit enthemmen und sexuelle Handlungen an ihr vollziehen. So geschieht es. Aufgrund der Wirkung der „K.-o.-Tropfen“ kann G keinen entgegenstehenden Willen bilden oder äußern.

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Dieser Fall lief bereits im 1./2. Juristischen Staatsexamen in folgenden Kampagnen
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