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Geltendmachung eines Rückzahlungsanspruchs nach Rücktritt – Widerklage und Zurückbehaltungsrecht
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Wie funktioniert Jurafuchs?
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Abgrenzung Geschäftsführung und Vertretung in der OHG
Die Gesellschafterinnen der Autoreparatur-OHG, G1 und G2, haben keine besonderen Regeln zur Geschäftsführung und Vertretung vereinbart. Weil die Geschäfte lange gut liefen und sich das Geld auf dem Firmenkonto stapelt, erwirbt G1 im Namen der OHG eine Beteiligung an einem Start-Up Unternehmen, in der Hoffnung, die OHG würde davon langfristig profitieren.

Widerklage bei eigenen gleichartigen Geldansprüchen
Mandantin M erscheint bei Anwältin A. Sie trägt vor, dass K sie auf Zahlung von €10.000 aus vorsätzlich unerlaubter Handlung verklagt. Weiter trägt M vor, dass sie ihrerseits einen fälligen vertraglichen Zahlungsanspruch gegen K i.H.v. €10.000 hat.